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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

De Räumlichkeiten der Gaststätte im Erdgeschoss sollen umgenutzt werden in zwei Wohneinheiten mit 100,29 m² und 50,90 m².

Um die Wohnnutzung auszuführen, wird eine Eingangstüre, sowie ein Fenster an der Südfassade geschaffen, sowie zwei weitere Fenster an der Nordfassade. Die äußere Kubartur des Gebäudes bleibt in den Abmaßen unverändert bestehen.

Der Gastronomiebetrieb wird vollständig umgenutzt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

30.08.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

30.08.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

10.10.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Eine Behandlung im Bau- und Umweltausschuss ist erforderlich, weil das Gebäude nach der Klassifikation in Gebäudeklasse 3 einzustufen ist.

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Durch die geänderte Nutzung reduziert sich der Stellplatzbedarf deutlich. Für die Gastronomie waren für je 15 m² Nutzfläche 1 Stellplatz berechnet. Für die Wohnungen errechnet sich ein Bedarf von aufgerundet 4 Stellplätzen. Die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen ist demnach nicht angezeigt, da sich ein Minderbedarf errechnet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Lageplan

Eingabeplan

 

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