I. Beschreibung des Vorhabens
De Räumlichkeiten der Gaststätte im Erdgeschoss sollen umgenutzt werden in zwei Wohneinheiten mit 100,29 m² und 50,90 m².
Um die Wohnnutzung auszuführen, wird eine Eingangstüre, sowie ein Fenster an der Südfassade geschaffen, sowie zwei weitere Fenster an der Nordfassade. Die äußere Kubartur des Gebäudes bleibt in den Abmaßen unverändert bestehen.
Der Gastronomiebetrieb wird vollständig umgenutzt.
II. Fiktionsfrist
III. Nachbarbeteiligung
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Eine Behandlung im Bau- und Umweltausschuss ist erforderlich, weil das Gebäude nach der Klassifikation in Gebäudeklasse 3 einzustufen ist.
Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Durch die geänderte Nutzung reduziert sich der Stellplatzbedarf deutlich. Für die Gastronomie waren für je 15 m² Nutzfläche 1 Stellplatz berechnet. Für die Wohnungen errechnet sich ein Bedarf von aufgerundet 4 Stellplätzen. Die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen ist demnach nicht angezeigt, da sich ein Minderbedarf errechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: € | Einmalig 2016: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: