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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses soll ausgebaut werden und in seiner Nutzung der Wohnung im Obergeschoss in Form eines Kinderzimmers und eines Büros zugeschlagen werden.

Es entsteht keine zusätzliche Wohneinheit. Das Gebäude bleibt ein Zweifamilienwohnhaus.

Das Dach soll insgesamt von bisher 7,80 m Firsthöhe auf 9,70 m angehoben werden. Vergleichsweise weist das südlich angrenzende Gebäude eine Höhe von 10,40 m auf. Siehe Schnittzeichnung!

Auf der Westseite des Gebäudes sollen in der Dachfläche zwei Gauben errichtet werden. Diese weisen Breiten von 2,29 m und 3,98 m auf.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

01.09.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

01.11.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

14.11.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Einfügen nach § 34 BauGB ist gegeben.

Nachbarschützende Belange sind nicht berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Anlage/n

Lageplan

Eingabeplan

 

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