Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, den Betriebsfahrzeugen der Deutschen Bahn eine erlaubte Zufahrt zu Ihrer Bahnanlage zu ermöglichen.
Nur in diesem Fall kann von DB-Immobilien die geplante Freistellung einer Zuerwerbsfläche erwirkt werden.
Dies ist zu gewährleisten durch die Anbringung des Zusatzzeichens 1026-39 „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“ an den unmittelbaren Zugängen über
a) den Feldweg am südwestlichen Teil des Bauhofs (gesperrt für Krafträder und
Kraftwägen)
b) den Zugang über den Gaußring (gemeinsamer Geh- und Radweg)
c) den Zugang über den Willi-Erlbeck-Ring (Gehweg, Radfahrer frei)
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der StVO zu beteiligende Polizeiinspektion hat unter der Voraussetzung, dass ein StVO-konformes Zusatzzeichen (1026-39) verwendet wird, keine Einwände.
Einem selbst entworfenen Zusatzzeichen, welches in der StVO nicht aufgeführt wird (z.B. „Fahrzeuge DB frei“), wird nicht zugestimmt.
Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt diese Stellungnahme.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: ca. 130 € | Einmalig 2016: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: