- Beschreibung des Vorhabens
An der Aussenfassade des Döner-Restaurants in der Münchner Straße 36 befindet sich eine Werbeanlage, die nunmehr baurechtlich beantragt wird. Es handelt sich hierbei um 2 Werbetafeln mit den Größen 4,00 x 1,00 m (über den Fenstern) sowie 1,00 x 2,30 m (links vom Fenster).
- Fiktionsfrist
Eingang:19.09.2016
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.11.2016
Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:14.11.2016
- Nachbarbeteiligung
Es sind 7 Nachbargrundstücke vorhanden, die Eigentümer wurden nicht beteiligt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Bei den beiden beantragten Werbetafeln handelt es sich jeweils um Werbeanlagen mit einer Größe von jeweils mehr als 1,00 m² Ansichtsfläche, so daß diese nach Art. 57 BayBO nicht verfahrensfrei sind und daher eine Baugenehmigung benötigen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden, da sich die Werbeanlage an dieser Stelle nach § 34 BauGB einfügt.
Die Werbeanlagensatzung des Marktes Mering trifft für diese Werbeanlage keine abweichende Regelungen.