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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

An der Aussenfassade des Döner-Restaurants in der Münchner Straße 36 befindet sich eine Werbeanlage, die nunmehr baurechtlich beantragt wird. Es handelt sich hierbei um 2 Werbetafeln mit den Größen 4,00 x 1,00 m (über den Fenstern) sowie 1,00 x 2,30 m (links vom Fenster).

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:19.09.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.11.2016

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:14.11.2016

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind 7 Nachbargrundstücke vorhanden, die Eigentümer wurden nicht beteiligt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bei den beiden beantragten Werbetafeln handelt es sich jeweils um Werbeanlagen mit einer Größe von jeweils mehr als 1,00 m² Ansichtsfläche, so daß diese nach Art. 57 BayBO nicht verfahrensfrei sind und daher eine Baugenehmigung benötigen.

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden, da sich die Werbeanlage an dieser Stelle nach § 34 BauGB einfügt.

Die Werbeanlagensatzung des Marktes Mering trifft für diese Werbeanlage keine abweichende Regelungen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Lageplan, Ansichten

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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