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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2016 wurde von Herrn Ongyerth vom Amt für Denkmalpflege und Herr Kreisbaumeister Neumann die Möglichkeiten für die Gemeinde Schmiechen bei der Erstellung eines kommunalen Denkmalkonzeptes aufgezeigt.

Als Hilfe bei einer vernünftigen zukünftigen baulichen Entwicklung im Gemeindebereich schein dieses Denkmalkonzept ein gutes Hilfsmittel zu sein. Zusätzlich besteht für die Gemeinde nach Auskünften der Fachleute bei denkmalgeschützten Gebäuden ein Mitspracherecht bei baulichen Veränderungen.

Die Gemeinde Schmiechen verfügt über einen historisch atraktiven Ortskern, desen Erhalt im Sinne der Entscheidungsträger sein sollte. Die Erstellung eines kommunalen Denkmalschutzkonzeptes gibt die Möglichkeit, den Erhalt zu sichern und Entwicklungen vernünftig zu steuern.

Abzüglich der in Aussicht gestellten Zuschüsse verbleiben für die Gmeinde hierfür Kosten in höhe von ca. 15.000,00 €.

Der Bau- und Finazausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 den Empfehlungsbeschluss gefasst, im Breich des Ortskernes ein kommunales Denkmalkonzept erstellen zu lassen.

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Möglichkeit, durch die Erstellung eines kommunalen Denkmalkonzeptes die Entwicklung in der Gemeinde besser steuern zu können und stimmt der Erstellung eines kommunalen Denkmalkonzeptes für den Ortskern von Schmiechen zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt mit einem geeigneten Architekturbüro in Verbindung zu treten und die Kosten im Haushalt 2017 zu berücksichtigen.

 

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Anlage/n

Informationsmaterial

 

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