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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens südlich von Steindorf wurden für Baunebenkosten, Planung, Bauaufsicht u. ä. im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 30.000 EUR angesetzt. Die Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt belaufen sich auf 25.227,64 EUR.

Mit der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens wurde das Ingenieurbüro Mayr beauftrag welches nun Rechnungen für Orientierende Untersuchungen Altlastensituation, Beratungsleistungen Änderungsverfahren Flächennutzungsplan, Entwurfsvermessung, Vorprüfung des Einzelfalls/Artenschutz, Hochwasserberechnungen und die Genehmigungsplanung in Höhe von insgesamt 118.727,92 EUR stellte.

Bis zum Jahresende ist noch mit weiteren Ausgaben in Höhe von ca. 6.000 EUR zur rechnen. Damit wird die Planung mit insgesamt ca. 120.000 EUR überplanmäßig überschritten.

 

Haushaltmittel von 120.000 EUR können aus HHSt. 0600-9400 (Hochbaumaßnahmen, Umbau und Erneuerung Gemeindehaus Steindorf, verfügbare Mittel: 50.000 EUR) und der HHSt. 7000-9500.085 (Tiefbaumaßnahmen für BG „ Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße“, verfügbare Mittel: 72.393,19 EUR) entnommen werden. Die Maßnahmen werden in 2016 nicht mehr zur Ausführung kommen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. § 87 Nr. 33 KommHV-Kameralistik sind überplanmäßige Ausgaben, Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltausgabereste übersteigen.

 

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steindorf wurden keine Erheblichkeitsgrenzen für den Vollzug des gemeindlichen Haushaltsrechts festgelegt.

 

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit gem. § 7 Abs. 3 Nr. der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steindorf die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.500 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf bewilligt überplanmäßige Mittel in Höhe von 120.000 EUR bei der HH-Stelle 6900-9420.

Die notwendigen Mittel sollen in Höhe von 50.000 EUR bei HHSt. 0600-9400 (Hochbaumaßnahmen, Umbau und Erneuerung Gemeindehaus Steindorf) und in Höhe von 70.000 EUR bei HHSt. 7000-9500.085 (Tiefbaumaßnahmen für BG „ Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße“) entnommen werden.

 

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Anlage/n

 

 

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