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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Die Umlage wird gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung am 24.11.2003 (TOP 1b) beschlossen, als Umlagemaßstab die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des Vor-Vorjahres heranzuziehen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 8 Abs. 2 VGemO verpflichtet die Verwaltungsgemeinschaft zum Erlass einer Haushaltssatzung sowie der Festsetzung der Umlage für jedes Rechnungsjahr.

 

 

Vorberatung im VG-Ausschuss am 07.11.2016:

 

Empfehlungsbeschluss:

Der VG-Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K).

Die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-K und der Stellenplan nach § 6 KommHV-K werden beschlossen.

 Die VG-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 1.994.900 EUR festgesetzt.

 

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Anlage/n

Haushaltssatzung, Haushaltsplan mit Anlagen

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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