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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Die Antragsteller wollen auf dem bestehenden Carport eine über das erste Obergeschoss begehbare Terrasse errichten.

Nach Westen wird von der Küche aus eine Terrassentüre neu eingebaut. Der Einbau einer solchen Türe ist grundsätzlich verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe d BayBO auszuführen.

 

Anmerkung:

Der bestehende Carport ist aktuell im amtlichen Lageplan noch nicht eingezeichnet. Eine Einmessung und aktualisierung der digitalen Flurkarte steht noch aus. Der Carport ist als Bestand vorhanden.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

17.10.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

17.12.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

05.12.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Nach den Vorgaben des § 34 BauGB sind die Kriterien des Einfügens in die nähere Umgebung erfüllt.

Die Abstandsflächen können auf eigenem Grundstück, bzw. auf öffentlichen Flächen nachgewiesen werden.

Die angrenzenden Nachbargrundstücke sind in nachbarschützenden Belangen nicht berührt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Anlage/n

Lageplan

Eingabeplan

 

 

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