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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren wurde die Arbeitsgemeinschaft aus den Büros DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH, isr - Institut für Stadt- und Regionalmanagement und TRANSVER GmbH mit der Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) im Rahmen der Städtebauförderung am 2. März 2015 beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung am 17. März 2016 wurde der Zwischenstand des ISEKs inkl. der unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und des Steuerkreises erarbeiteten Leitlinien und Ziele vorgestellt. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung den Sachstand zur Kenntnis genommen und beschlossen die erarbeiteten Leitlinien und Ziele für die weitere Ausarbeitung des ISEKs zugrunde zu legen. Mit der Erarbeitung der Leitlinien und Ziele wurde der erste wichtige Zwischenschritt des ISEKs erarbeitet und in einer Broschüre zusammengestellt. Diese wurde auf der Homepage der Gemeinde für die Bürger zum Download veröffentlicht. Eine ausführliche Dokumentation der durchgeführten Bürgerbeteiligungen steht dort ebenso zur Verfügung.

 

Basierend auf den Zielen wurde in der 2. Stufe das räumliche Entwicklungskonzept zusammen mit dem Steuerkreis und unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ausgearbeitet und mit einer Maßnahmen-, Prioritäten-, Zeit- Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt. Das Ergebnis wurde in einem Abschlussbericht zusammenfassend erläutert und den Mitgliedern des Marktgemeinrates vorab zugeleitet.

 

Im Rahmen des ISEKs wurden die Beurteilungsgrundlagen für die Satzung eines Sanierungsgebietes, inkl. dem Vorschlag zum Umgriff des Sanierungsgebietes und zum Sanierungsverfahren erarbeitet. Für die Satzung des Sanierungsgebietes durch den Marktgemeinderat ist entsprechend § 139 Abs. 2 BauGB die Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange analog § 3 (2) und § 4 (2) BauGB erforderlich.

 

Die Vertreter des Büros DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH werden in der Sitzung einen kurzen Überblick über das Entwicklungskonzept mit Maßnahmenkatalog und darüber hinaus einen Ausblick über das weitere Vorgehen zur Satzung eines Sanierungsgebietes geben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Abschlussbericht zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept genommen und beschließt das ISEK inkl. zugehörigem Maßnahmenkatalog für zukünftige Entscheidungen zur Entwicklung Merings zugrunde zu legen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung (der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange analog § 4 Abs. 2 BauGB) auf Grundlage des ISEKs einzuleiten (§ 139 Abs. 2 BauGB).

 

 

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Anlage/n

Abschlußbericht Stand 10.11.2016 mit Anhängen 1-4 (ausgedrucktes Arbeitsexemplar)

 

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