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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Betriebsanlagen, sonstigen technischen Anlagen der Straßenbeleuchtung allgemein (keine bestimmte Maßmahme) wurden im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 6.000 EUR angesetzt. Die Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt belaufen sich auf 16.987,54 EUR.

Die Lechwerke AG stellten für die Eglinger Straße einen Betrag mit 3.512,67 EUR und für die Steindorfer Straße einen Betrag mit 4.255,89 EUR in Rechnung (Rechnungen vom 02.11.16()

Bis zum Jahresende ist mit keinen weiteren Ausgaben zur rechnen.
Damit wird die Planung mit insgesamt ca. 7.800,00 EUR überplanmäßig überschritten.

 

Haushaltmittel von 7.800,00 EUR können aus HHSt. 6700-9600.085 (Betriebsanlagen, sonstigen technischen Anlagen der Straßenbeleuchtung, Maßnahme Gewerbegebiet „Saumfeld“, verfügbare Mittel: 10.000 EUR) entnommen werden. Die Maßnahmen wird in 2016 nicht mehr zur Ausführung kommen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. § 87 Nr. 33 KommHV-Kameralistik sind überplanmäßige Ausgaben, Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltausgabereste übersteigen.

 

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen wurden keine Erheblichkeitsgrenzen für den Vollzug des gemeindlichen Haushaltsrechts festgelegt.

 

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit gem. § 8 Abs. 2 (c) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schmiechen bewilligt überplanmäßige Mittel in Höhe von 7.800 EUR bei der HH-Stelle 6700-9600.

Die notwendigen Mittel sollen in Höhe von 7.800 EUR bei HHSt. 6700-9600.085 (Betriebsanlagen, sonstigen technischen Anlagen der Straßenbeleuchtung, Maßnahme Gewerbegebiet „Saumfeld“) entnommen werden.

 

 

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Anlage/n

 

 

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