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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 22.08.2016:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Zur o. g. Planung haben wir bereits mit Schreiben Vg-Nr. 2015605 vom 19.08.2016 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

 

Inhalt der Stellungnahme vom 19.08.2016:

„Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Durch die o.g. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt.

Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen.

Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:

E-Mail:Planauskunft.Sued@telekom.de

Fax:+49391580213737

Telefon:+49251788777701

 

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:

Deutsche Telekom Technik GmbH

Technik Niederlassung Süd, PTI 23

Gablinger Straße 2

D-86368 Gersthofen

 

Für unsere Grobplanung benötigen wir einige Strukturdaten zum Baugebiet. Wir bitten deshalb um Rücksendung des beiliegenden Datenerfassungsblattes.

Für die Beteiligung danken wir Ihnen.“

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die im Schreiben Vg-Nr. 2015605 vom 19.08.2016 vorgebrachten Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH wurden vom Markt Mering im Rahmen der Behandlung der Stellungnahmen zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren bereits gewürdigt. Die Hinweise werden vom Markt Mering im Rahmen der nachfolgenden Erschließungsplanung entsprechend berücksichtigt.

 

Die Deutsche Telekom wird an der nachfolgenden Erschließungsplanung auch weiterhin beteiligt und ist insofern über den Ablauf aller weiteren Maßnahmen grundsätzlich informiert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Anmerkungen der Deutschen Telekom Technik GmbH zur telekommunikationstechnischen Erschließung des Plangebietes im Rahmen der nachfolgenden Erschließungsplanung zu berücksichtigen.

 

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Anlage/n

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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