Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 26.08.2016:

In der Begründung ist unter Punkt 4.7.1 „Verkehrliche Erschließung“ unter anderem festgehalten, „Sämtliche Straßen im Plangebiet werden als Tempo 30 Bereiche geplant“.

Bezüglich der erwähnten Temporeduzierungen darf ich hier auf die Beachtung und Umsetzung des § 45/Ic StVO und der VwV zu § 45 StVO hinweisen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering wird die maßgebenden Paragraphen der StVO bei der geplanten Tempo-30-Regelung der neu geplanten Erschließungsstraßen im Vollzug des Bebauungsplanes entsprechend beachten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Mering beschließt, die Anmerkungen der Polizeiinspektion Friedberg im Rahmen des nachfolgenden Vollzugs des Bebauungsplanes Nr. 64 zu berücksichtigen.

 

Reduzieren
Anlage/n

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.