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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ in der Fassung vom 28.07.2016 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 16.08.2016 bis 16.09.2016 statt.

 

Nach Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde eine erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemä § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

Während der erneuten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 24.11.2016 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 64 „Oberfeld I“, bestehend aus der Planzeichnung, der Satzung, der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.11.2016, sowie der schalltechnischen Untersuchung vom Stand Juli 2016 – Bericht Nr. 070-4711-01/3, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

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Anlage/n

Planzeichnung

Satzung

Begründung mit Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 24.11.2016

schalltechnische Untersuchung

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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