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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.08.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd“ in der Fassung vom 04.08.2016 gebilligt und beschlossen die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter dem vorangegangenen TOP behandelt wurden.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 08.12.16 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB den Bebauungsplan Nr. 25 Eresried Süd in der planzeichnerischen Darstellung vom 04.08.2016 zuletzt geändert am 08.12.2016 sowie die Satzung und Begründung gleichen Datums als Satzung gemäß §10 Abs.1 BauGB. Die Begründung wird übernommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sobald die im Parallelverfahren stattfindende 6. Flächennutzungsplanänderung genehmigt wurde. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB wurde hingewiesen.

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Anlage/n

Bebauungsplanentwurf Stand 08.12.2016

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