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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 02.07.2009 beschloß der Marktgemeinderat, die Sanierung der Sportanlage anzugehen. In der Folgezeit wurde die Maßnahme, vor allem wegen der Neuordnung der Schullandschaft am Meringer Schulzentrum, zurückgestellt. Unklar war, welche Erfordernisse der Betrieb eines Gymnasiums auf die Ausstattung der Sportanlage hat. Fraglich war auch, ob der Landkreis eine weitere Sporthalle benötigt. Die Fragen nach der Ausstattung der Anlage sind zu klären, eine weitere Sporthalle ist nicht erforderlich. Zwischenzeitlich hat der damals beauftragte Planer sein Büro aus Altersgründen aufgegeben.

 

Nach wie vor ist es dringend erforderlich, wegen der Schäden an der Laufbahn, die Anlage zu erneuern.

 

In die Planung sollen die Wünsche des Landkreises als Sachaufwandträger der Realschule und des Gymnasiums, des Marktes Mering als Sachaufwandträger der Grundschulen in Mering und Eigentümer der Anlage als auch die Wünsche der sporttreibenden Vereine einbezogen werden.

 

Zwischen dem Markt Mering und dem Landkreis muß einen Vereibarung zum Bau und Betrieb der Sportanlage geschlossen werden. Erste Überlegungen dazu zeigen, daß es wohl für den Bau einen anderen Kostenteilungsschlüssel geben wird, als für den Betrieb.

 

Aus den Erfahrungen beim Bau der Eduard-Ettensberger-Halle heraus scheint es zielführend, neben einem planenden Büro auch ein Büro mit der Projektbetreuung zu beauftragen. Die Begleitung durch einen objektiven Dritten erleichtert und beschleunigt die Arbeit an dem Vorhaben. Auch beim Bau der Halle waren die Wünsche der drei Bauherren (Markt Mering, Landkreis Aichach-Friedbert, Turnverein Mering) zu bündeln und in die Planung zu integrieren. Auch hier waren Kostenteilungsschlüssel zu ermittlen und zu berechnen.

 

In der Sitzung werden sich dazu zwei Büros vorstellen, die über entsprechende Referenzen verfügen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Maßnahme wird als Schulsportanlage durch den Freistaat Bayern nach Art. 10 gefördert. Notwendig ist neben dem Förderverfahren auch ein schulaufsichtliches Genehmigungsverfahren.

 

Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen eines Beschlußvorschlags zur Beauftragung im nichtöffentlichen Teil dargestellt.

 

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Anlage/n

 

 

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