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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Bayerische Innenministerium hat im IMS vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke herausgegeben.

 

Zur Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Vorteilsannahme), wird empfohlen, im Gemeinderat eine Entscheidung über die Annahme von Spenden herbeizuführen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt von den im Jahr 2016 für die Gemeinde Steindorf eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Gemeinderat sieht bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen.

 

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Anlage/n

Spendenliste 2016

 

 

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