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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des Schreibens des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 08.11.2016:

Die bisherigen Fassungen des Bebauungsplanes werden nicht aufgehoben, sondern lediglich überlagert (Präambel). Ansonsten wäre ein eigenes Aufhebungsverfahren erforderlich.

Auf die Aussagen zur Bestimmtheit der Baugrenzen wird besonders hingewiesen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Mit der in der Präambel getroffenen Formulierung soll zum Ausdruck kommen, dass durch die neuen Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes bestehende Festsetzungen aus früheren Bebauungsplänen ersetzt werden und keine Gültigkeit mehr haben. Zur Klarstellung wird die Formulierung „und insoweit aufgehoben“ in der Präambel gestrichen.

Die Aussagen zur Bestimmtheit der Baugrenzen werden geprüft und vereinheitlicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die Präambel wurde entsprechend angepasst.

 

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Anlage/n

 

 

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