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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des Schreibens des Landratsamtes Aichach-Friedberg (Bauordnung) vom 13.10.2016:

Die Lage der Baugrenzen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans bzw. im Verhältnis zu den bestehenden Grundstücksgrenzen wurde nur unzureichend bemaßt.

Aus den vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, welche Bedeutung die angegebenen Bemaßungen innerhalb der Baugrenzen der einzelnen Häuser (7,4 bzw. 1,0 m bei Haus 4, 3,0 m bzw. 1,0 m bei Haus 3 und 3,0 m bei Haus 2) haben sollen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die im Entwurf des Bebauungsplanes enthaltenen Bemaßungen stellen die Abstände der geplanten Gebäude innerhalb der Baugrenzen bzw. die Lage der Baugrenzen zur Grundstücksgrenze dar. Zur Vereinheitlichung der Darstellung wird im weiteren Verfahren auf eine Abstandsbemaßung innerhalb der Baugrenzen verzichtet, zumal alle Gebäude innerhalb der festgesetzten Baufenster liegen. Die übrigen Bemaßungen werden präzisiert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zu berücksichtigen. Diese wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

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Anlage/n

 

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