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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des Schreibens der Deutschen Telekom vom 12.10.2016:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) –  als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG –  hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.

Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bitten wir gesondert mit uns in Verbindung zu treten.

Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:

E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de
Fax: +49 391 580213737
Telefon: +49 251 788777701

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit  Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:

Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
0-86368 Gersthofen

Diese Adresse bitten wir auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen zu verwenden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Plangebiet Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom vorhanden sind. Durch den Bebauungsplan wird in den Bestand und dem Betrieb dieser Telekommunikationsanlagen nicht eingegriffen. Die weiteren Ausführungen der Stellungnahme beziehen sich auf die Ausführungsplanung bzw. die Bauarbeiten und übersteigen den Regelungsinhalt der Bauleitplanung.

Ergänzungs-/Änderungsbedarf der Bauleitplanung ergibt sich durch diese Stellungnahme nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

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Anlage/n

 

 

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