In der Sitzung des Marktgemeinderates am 21.05.2015 wurde die Durchführung des Ausbaues der Meringerzeller Straße beschlossen.
In der damaligen Sitzung wurden dem Gremium Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 729.000,-- € genannt.
Nach dem jetzigen Stand der Planung wurde die Kostenaufteilung folgendermaßen berichtigt:
Baukosten f. Straße, einschl. Gehwegbrutto:536.000,00 €
Baukosten f. Kanal, einschl. Hausanschl.brutto:384.005,00 €
Baukosten f. Straßenbeleuchtungbrutto: 55.000,00 €
geschätzte Gesamtbaukostenbrutto:975.000,00 €
Berichtigte Ingenieurleistungen:
Honorarkosten f. Straße, Gehweg brutto:59.800,00 €
Honorarkosten f. Kanalbrutto:46.800,00 €
Honorarkosten f. Straßenbeleuchtung brutto: 3.700,00 €
geschätzte Honorarkostenbrutto: 110.300,00 €
Zu den Honorarkosten müssen noch die Kosten für die Baugrunduntersuchung mit einer geschätzten Höhe von ca. 25.000,00 € (aufgrund der hohen Belastungen im Erdreich) hinzu gerechnet werden, sowie die Kosten für eine Beweissicherung mit einer Höhe von ca. 7.000,-- €.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Bereits 2015 wurde der Beschluss zum Ausbau der Meringerzeller Straße gefasst.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2017: 1.235.000,00 € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Im Haushalt 2017 sind die Mittel wie folgt eingestellt:
Für Ingenieurleistungen:
HHSt.6300-9420.095140.000,00 €Straßenbau
HHSt. 6700-9420.095 5.000,00 € Straßenbeleuchtung
HHSt. 7000-9420.095 50.000,00 €Kanalbau
Gesamtsumme lt. Haushalt:195.000,00 €
Für Bauarbeiten:
HHSt.6300-9500.095 650.000,00 € Straßenbau
HHSt. 6700-9500.095 45.000,00 €Straßenbleuchtung
HHSt. 7000-9500.095260.000,00 € Abwasserbeseitigung
HHSt. 7000-9510.095 85.000,00 €Kosten f. Hausanschlussleitungen
Gesamtsumme lt. Haushalt: 1.040.000,00 €
Hinweis: Lt. den überrechneten Kosten reichen die Haushaltsansätze im Kanalbau nicht aus (384.005,00 € zu 260.000,00 €), jedoch wurden im Straßenbau höhere Kosten angesetzt (650.000,00 € zu 536.000,00 €), womit evtl. nur eine Umschichtung der Haushaltsmittel von Nöten wäre – insgesamt gesehen werden die Gesamtkosten nicht überschritten.