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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 11.08.2015 faßte der Marktgemeinderat folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Marktgemeinderat unterstützt den Heimat- und Volkstrachtenverein Almarausch in seinem Bestreben auf Neubau eines Vereinsheims.
  2. Dem geplanten Standort zwischen Kleingartenanlage und Tennisverein an der Hermann-Löns-Straße wird zugestimmt, wobei dem Marktgemeinderat bewusst ist, dass hierzu noch eine Fläche in einer Größenordnung von 4.500 m² erworben werden muss.
  3. Der Heimat- und Volkstrachtenverein darf das Vereinsheim auf der erst zu erwerbenden Fläche errichten. Dadurch wird der Markt Mering Eigentümer des Gebäudes. Im Gegenzug erhält der Trachtenverein Almarausch ein unentgeltliches befristetes Nutzungsrecht.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Verein einen Bau- und Nutzungsvertrag zu erarbeiten.
  5. Um überhaupt die Planung zu ermöglichen, beschließt der Marktgemeinderat dem Trachtenverein Almarausch einen Baukostenzuschuss in Höhe von 130.000,- € zu gewähren zzgl. der im Vorfeld erforderlichen Planungskosten bis zur Erstellung einer Kostenberechnung nach DIN 276.

 

Die mit dem Verein abgestimmte Fassung der Bau- und Nutzungsvereinbarung liegt bei, ebenso eine Kostenschätzung für den Bau des Vereinsheims. Für den zur Finanzierung des Vorhabens notwendigen Kredit beantragt der Verein eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 220.000 EUR für die Dauer der Laufzeit von 15 Jahren.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Bezuschussung der Baukosten des Vereinsheims ist eine freiwillige Aufgabe i. S. d. Art. 57 GO:

 

(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.

 

Die Ausfallbürgschaft in Höhe von 220.000 EUR ist als kreditähnliches Rechtsgeschäft grundsätzlich nach Art. 72 Abs. 2 GO i. V. m. § 3 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Spiegelstrich 2 der Verordnung über kreditähnliche Rechtsgeschäfte genehmigungspflichtig. Zwar wird der Betrag von 150.000 EUR im Einzelfall überschritten, jedoch beträgt die Summe aller Ausfallbürgschaften des Marktes Mering mit 777.000 EUR weniger als 1.200.000 € (Obergrenze) und im Jahr 2017 werden mit 220.000 EUR weniger als 300.000 EUR an Ausfallbürgschaften übernommen, so daß die Bürgschaft für den Heimat- und Volkstrachtenverein „Almarausch“ genehmigungsfrei ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: 457.000 €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Baukosten betragen lt. Aufstellung des Vereins 475.907,70 EUR, dazu kommen Leistungen des Marktes Mering zur Grundstückserschließung und für Wege, Stellplätze, Grünflächen und Beleuchtung in Höhe von rund 327.000 EUR.

 

Der Zuschuß in Höhe von 130.000 EUR ist bei HHSt. 3650-9870 in Höhe von 130.000 EUR veranschlagt. Die vom Markt Mering zu tragenden Kosten sind im Haushalt 2017 bei HHSt. 3650-9500 mit 150.000 EUR berücksichtigt. Der Ansatz wäre entsprechend auf 327.000 EUR zu erhöhen.

 

Die Gesamtkosten für den Markt Mering belaufen sich aus heutiger Sicht auf insgesamt 457.000 EUR.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Bau- und Nutzungsvereinbarung zwischen dem Markt Mering und dem Heimat- und Volkstrachtenverein „Almarausch“ zur Errichtung eines Vereinsheims auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2537 Gem. Mering in der Fassung vom 06.02.2017 zu. Weiter beschließt der Marktgemeinderat die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Absicherung eines Darlehens des Vereins gegenüber der Raiffeisenbank Kissing-Mering eG für die Laufzeit des Darlehens von 15 Jahren in Höhe von 220.000 EUR. Die vom Markt Mering zu tragenden Kosten für die Grundstückserschließung, das Herstellen der Wege, Stellplätze, Grünflächen und der Beleuchtung in Höhe von 327.000 EUR sind in den Haushalt 2017 bei HHSt. 3650-9500 einzustellen.

 

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Anlage/n

Bau- und Nutzungsvereinbarung

Antrag Ausfallbürgschaft

Kostenaufstellung des Vereins

Kostenschätzung des Marktbauamtes

 

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