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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller stellt einen Bauantrag für den Neubau eines Pferdestalles mit Aufenthaltsraum auf dem Anwesen Langwiedhof 1. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Langwiedhof“. Das Gebäude hat eine Länge von ca. 30 Meter, eine Breite von ca. 11 Meter und eine maximale Gebäudehöhe von 6,90 Meter (Firsthöhe). Das geplante Gebäude hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzen nicht ein. An der Westseite überschreitet das Gebäude die Baugrenze zwischen 4,20 Meter (Südwestliche Gebäudeecke) und 4,70 Meter (Nordwestliche Gebäudeecke). An der Nordseite werden die Baugrenzen zwischen 1,40 Meter und 2,50 Meter (Nordöstliche Gebäudeecke). Der Bauherr begründet die Überschreitung mit der Notwendigkeit einer Gebäudelänge von 30 Metern für einen optimalen, nutzungsbedingten Ablauf und der Tatsache, dass eine Verschiebung des Gebäudes nicht möglich ist. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:01.02.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:01.04.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:27.03.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existiert ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinne. Dieses Grundstück ist im Besitz des Bauherrn.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Langwiedhof“. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt ein Durchführungsvertrag zwischen dem Markt Mering und dem Bauherrn vom 09.10.2013 zugrunde, in dem wiederum ein Planentwurf mit den festgelegten Baugrenzen beigefügt ist. Da das Vorhaben die festgesetzten Baugrenzen überschreitet, ist eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB notwendig.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 „Langwiedhof" bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen nicht, da der vorhabenbezogene Bebauungsplan speziell in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn (Durchführungsvertrag vom 09.10.2013) aufgestellt wurde. Wenn der Bauherr an seiner Planung festhält, wird ihm empfohlen, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Langwiedhof“ zu stellen.

 

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Anlage/n

- Gezeichneter Lageplan

- Ansichten, Schnitte, Grundrisse    

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