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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Dieses Vorhaben wurde in ähnlicher Form bereits beantragt und in der BUA-Sitzung am 10.10.2016 behandelt. Der BUA hat das gemeindliche Einvernehmen damals nicht erteilt, da sich das Vorhaben hinsichtlich seiner Kubatur nicht in die nähere Umgebung einfügt und darüber hinaus die Anordnung der Stellplätze nicht den Vorgaben unserer Stellplatzsatzung genügt hat. Zur Vermeidung doppelter Ausführungen verweisen wir an dieser Stelle auf den beigefügten Beschlußbuchauszug zur BUA-Sitzung am 10.10.2016 mit Anlagen (Ansichten und Grundrisse ALT).

 

Der Antragsteller hat daraufhin den Antrag zurückgenommen und die Planung überarbeitet. Auf dieser Basis wurde nunmehr ein neuer Bauantrag eingereicht.

 

Gegenüber der bisherigen Planung verändern sich folgende Punkte:

 

Der geplante Anbau an das bestehende Gebäude bleibt im EG mit einer Größe von 14,86 x 9,74 m gleich groß als bisher. Neu ist allerdings, daß im Keller des Anbaus jetzt eine Tiefgarage mit 5 Stellplätzen vorgesehen ist, welche von der Unterberger Straße aus angefahren wird. Das Tiefgaragengeschoß wird mit einer Fläche von 14,86 x 12,24 m auch etwas größer als der darüber liegende Anbau, um die ungehinderte Zufahrt zu den Stellplätzen möglich zu machen. Zu der Zufahrt ist anzumerken, daß die geplante Tiefgaragenzufahrt mit einer Torbreite von ca. 5 mtr zur Unterbergerstraße hin nur einen Stauraum von ca. 2,50 – 3,50 m aufweist.

Insofern wäre hier eine Abweichung von der Stellplatzsatzung notwendig. Alternativ wäre der Bauherr aber auch bereit, auf den Einbau eines Tores zu verzichten.

 

Während im ursprünglichen Bauantrag die Dachneigung am Bestandsgebäude mit 45° und am Neubau mit 40° geplant war, erhalten nun beide Baukörper eine einheitliche Dachneigung von 40°. Außerdem wird der Kniestock verringert. Die bisher geplante Gebäudehöhe (Firsthöhe ab OK FFB EG) reduziert sich somit von 10,54 auf 10,04 Meter.

 

Beide Gebäudeteile weisen 2 Vollgeschoße auf, die Dachgeschosse bleiben nach Berechnung der Verwaltung knapp unter der Grenze für ein Vollgeschoß. Ob die neu geplante Tiefgarage ein Vollgeschoß darstellt, läßt sich anhand der eingereichten Unterlagen so nicht feststellen, da hier das vorhandene natürliche Gelände im Bereich des Hanges nicht erkennbar ist. Es wäre dann ein Vollgeschoß, wenn seine Deckenunterkante im Mittel 1,20 m höher liegen würde als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.

 

Auf der Nordseite des Grundstückes, also zur Ludwig-Thoma-Straße hin, soll weiterhin eine Doppelgarage mit integriertem Unterstellraum errichtet werden. Darüber hinaus sind an dieser Grundstücksseite 4 zusätzliche Stellplätze vorgesehen, die über eine gemeinsame Zufahrt von der Ludwig-Thoma-Straße her erschlossen werden.

 

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:16.02.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:16.04.2017

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:27.03.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 2 Nachbargrundstücke vor, deren Eigentümer beide bereits dem ursprünglichen Antrag nicht zugestimmt haben und schriftlich Einwände zum Bauvorhaben erhoben haben. Einer der beiden Nachbarn hat auch zum neuen Bauantrag nochmals schriftlich Einwände erhoben, das Schreiben liegt der Beschlußvorlage bei.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Auch wenn sich das Vorhaben nun bezüglich seiner Höhe reduziert hat und auch die Anordnung der Stellplätze optimiert wurde, bleibt die grundsätzliche Beurteilung hinsichtlich der Kriterien des Einfügens gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag grundsätzlich unverändert.

Wir dürfen an dieser Stelle somit auf die Ausführungen der rechtlichen und fachlichen Würdigung des beigefügten Beschlußbuchauszugs verweisen.

 

Ergänzend hierzu wollen wir auf folgende Punkte hinweisen:

Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe um 0,50 m hat der Bauherr durchaus Kompromißbereitschaft gezeigt. Bereits beim letzten Bauantrag war die Frage, ob sich das Gebäude hinsichtlich seiner Kubatur noch einfügt, nicht ganz leicht zu beantworten. Hinsichtlich der vorhandenen Bezugsfälle in der näheren Umgebung hat die Verwaltung bereits damals dazu tendiert, das Kriterium des Einfügens zu bejahen. Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe um einen halben Meter ist nun nach Ansicht der Verwaltung im Hinblick auf die vorhandene Bestandsbebauung davon auszugehen, daß sich das Gebäude einfügt.

Zu den Stellplätzen kann festgestellt werden, daß sich für die 6 Wohneinheiten mit Größen von 67,28 bis 112,64 m² insgesamt nach unserer Stellplatzsatzung ein Bedarf von 10,5 Stellplätzen errechnet. Hierzu sind noch 10 % Besucherstellplätze aufzuaddieren (das sind rechnerisch 1,05 Stellplätze), so daß der Gesamtbedarf bei 11,55 Stellplätzen, aufgerundet 12 Stück liegt. Der Bauherr weist insgesamt 13 Stellplätze nach: 2 in der geplanten Doppelgarage sowie 2 weitere als Stauraum davor; 4 weitere Stellplätze werden über eine gemeinsame Zufahrt von der Ludwig-Thoma-Straße her erschlossen und 5 Stellplätze befinden sich in der neu geplanten Tiefgarage im UG, welche von der Unterberger Straße her angefahren wird. Wie bereits im Sachverhalt dargestellt, beträgt der Stauraum vor der Tiefgaragenzufahrt jedoch lediglich zwischen 2,50 und 3,50 m statt der vorgeschriebenen 5 m. Insofern wäre hierfür eine Abweichung von der Stellplatzsatzung erforderlich. Alternativ hierzu hat der Bauherr auch angeboten, auf den Einbau eines Tores zu verzichten. Dies wäre aber nach Ansicht der Verwaltung nicht relevant, da es sich dann rechtlich gesehen immer noch um eine geschlossene Garage im Sinne der GaStellV handeln würde.

Seitens der Verwaltung wird die zusätzliche Zufahrt von der Unterberger Straße her begrüßt, da dadurch die Zufahrtssituation in der Ludwig-Thoma-Straße entspannt wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen zum Vorhaben nach § 36 BauGB, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

Hinsichtlich der Nichteinhaltung des Stauraumes vor der Tiefgarage erteilt der Bau- und Umweltausschuß eine Abweichung von den Vorschriften der Stellplatzsatzung.

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Anlage/n

Lageplan

Ansichten

Grundrisse

Aktuelle Nachbareinwendung

Beschlußbuchauszug BUA 10.10.2016

Lagepläne (ALT)

Ansichten (ALT     

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