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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beabsichtigt, eine auf dem Baugrundstück derzeit noch vorhandene Gewerbehalle abzubrechen und stattdessen dort drei 6-Familienhäuser mit Stellplätzen und Garagen zu errichten.

Es handelt sich dabei um 3 nahezu identische Gebäude, die jeweils eine Grundfläche von 11,99 x 15,99 m aufweisen. Die drei Bauanträge werden aus diesem Grund zusammen behandelt.

Die Wohnungsgrößen in allen 3 Gebäuden sind fast identisch und liegen zwischen 49,65 m² und 87,08 m².

Die Gebäude weisen jeweils 2 Vollgeschoße auf, das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß im baurechtlichen Sinn.

Die Wandhöhe beträgt 6,20 m ab OK Gelände, die Firsthöhe beträgt 11,41 m. Der Dachspitz wird nicht ausgebaut und enthält keine Aufenthaltsräume.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:17.02.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:17.04.2017

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:27.03.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 7 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. 3 davon befinden sich im Eigentum des Bauherrn selbst, von den anderen Eigentümern wurden keine Unterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Ergänzend hierzu wurde mit dem Bauherren jedoch ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der zusätzliche Vorgaben zu der zulässigen Bebauung enthält.

 

Diese Vorgaben werden insgesamt eingehalten. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Punkte:

 

  • Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,4. Tatsächlich errichtet wird nach Kontrollberechnungen der Verwaltung 0,38. Die Fläche für Wege, Straßen und nicht versiegelte Stellplätze bleibt bei dieser Ermittlung außer Betracht.
  • Die zulässige Geschoßfläche beträgt 0,8. Tatsächlich errichtet werden 0,59, wobei bei dieser Berechnung die Dachgeschoße und die Kellergeschoße nicht berücksichtigt wurden, da diese keine Vollgeschoße sind.
  • Mülltonnenabstellplätze wurden vor jedem Gebäude vorgesehen.
  • Die Dachneigung beträgt 41 zulässig sind 45°. Die vorgesehene Dachform (Satteldach) wird eingehalten.
  • Die maximale Wandhöhe ab Bezugspunkt Straßen-OK wird mit 6,20 m eingehalten, zulässig sind 7,50 m.

 

Die Stellplätze wurden nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ermittelt und werden in Form von Garagen und offenen Stellplätzen nachgewiesen. Für die insgesamt 18 Wohneinheiten errechnet sich ein Gesamtbedarf von 33 Stellplätzen, die Besucherstellplätze sind in dieser Berechnung mit 10 % bereits enthalten. Ein Stellplatzplan über das gesamte Areal liegt bei. Die Stellplätze uns Garagen entsprechen den Mindestmaßen der GaStellVo, die Anfahrbarkeit ist gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umeltausschuß erteilt sein Einvernehmen zu den drei Bauanträgen, da sich das Vorhaben nach § 34 einfügt und die Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages eingehalten werden.

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Anlage/n

Lageplan

Stellplatzplan

Ansichten und Grundrisse   

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