In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.02.2017 (Top Ö 9) wurde die Verwaltung vom Vorsitzenden beauftragt, eine adäquate Halteverbotsregelung zu erstellen und zur Beratung vorzulegen.
Um die sicheren Ein- und Ausfahrten im Bahnhofring zu HsNr. 19 und dessen Nebenzufahrt zu HsNr. 17 zu gewährleisten, beantragt die Verwaltung daher die Errichtung eines absoluten Halteverbotes (Zeichen 283) unmittelbar gegenüber dieser Zufahrten.
Anfang und Ende liegen dabei in der jeweils gedachten, geraden Verlängerung der beiden Ein- bzw. Ausfahrtsgrenzen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizei-
inspektion Friedberg hat zu dieser Maßnahme bereits bei der letztjährigen Verkehrsschau vor Ort sein Einverständnis erklärt.
Ein positiver Nebeneffekt ist zudem die Möglichkeit bei Begegnungsverkehr eine Ausweichfläche für eines der beiden Fahrzeuge anbieten zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: ca. 290 € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: