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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ein Meringer Bürger beantragt den Parkstreifen gegenüber der Friedenaustraße 7-9 zum Parken nur für PKW und Krafträder zu gestatten.

 

Der Antragsteller sieht dabei längeres und häufiges Parken von Wohnwägen und Wohn-mobilen als Problem an.

 

Durch die geänderte Regelung würde es Anwohnern und Besuchern ermöglicht, in der Parkbucht zu parken.

 

Wenn die abgestellten Wohnwägen und Wohnmobile das Parken für PKW verhindern,

stellen sich Fahrzeugführer nach Meinung des Antragstellers mit ihren PKW auf die Fahrbahn.

 

Dies führe zu einer Behinderung der Feuerwehr, welche die Friedenaustraße als Zufahrtsstraße nutzen.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Erforderlich wäre hierzu die Aufstellung des Zeichens 314-50 (Parkplatz) mit den Zusatz-zeichen 1046-12 (nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas) sowie dem Zusatzzeichen 1048-10 (nur Personenkraftwagen).

Diese Ausschilderung würde das Parken von Anhängern, Wohnwägen sowie Sonderfahrzeugen (Wohnmobilen) untersagen.

 

Von Seiten der Feuerwehr wurde uns folgende Einschätzung mitgeteilt.

Wenn die Durchfahrtsbreite für LKW eingehalten wird, hätte man keinen rechtlichen Grund dies anzufechten und kein Problem mit den Fahrzeugen der Feuerwehr, da sonst die Park-situation in ganz Mering in Frage gestellt werden müsste.

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizei-inspektion Friedberg war mit ihrem Verkehrssachbearbeiter und dem Sachbearbeiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vor Ort.

 

Man war sich einig, dass eine solch geänderte Ausschilderung im Zweifelsfall nur zu einer Verlagerung von Wohnwägen und Wohnmobile in andere Straßenteile führen würde.

 

 

Eine generelle Notwendigkeit für die beantragte Ausschilderung wurde nicht erkannt, da die Straßenverkehrsordnung das Parken von Wohnmobilen grundsätzlich erlaubt. Das

Parken von Anhängern ist bis zu 14 Tage und wiederholend erlaubt. Wird hiergegen

verstoßen, kann die Verkehrsüberwachung tätig werden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Antrag auf  Ausweisung des Parkstreifens gegenüber der HsNr. 7-9 in der Friedenau-straße nur für PKW und Krafträder wird mangels Notwendigkeit abgelehnt.

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Anlage/n

Plan der Örtlichkeit

Schreiben (E-Mail) des Antragstellers 

Schreiben (E-Mail) der Feuerwehr        

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