Der 3. Bürgermeister des Marktes Mering beantragt die bisherige Regelung der Parkraumbewirtschaftung in der Bahnhofstraße, beginnend ab der Unterführung Münchener Straße bis zum Bahnhof und im Bereich der bisherigen Parkscheinpflicht in der Schützenaustraße
aufzuheben.
Statt dessen solle eine Kurzparkzone bis maximal 3 Stunden mit Parkscheibe eingeführt werden.
Begründung:
Die bisherige Regelung, den Bereich mit entgeltpflichtigem Parkschein zu nutzen, habe
leider dazu geführt, dass Dauerparker von der Entgeltpflicht des Parkens nicht davon
abgehalten werden konnten, diesen Bereich gegen Zahlung eines subjektiv geringen
Entgelts dauerhaft zu nutzen.
Unstrittig sei, dass der Bedarf an Kurzzeitparkplätzen in Zentrumsnähe offensichtlich zu
gering wäre.
Der Hinweis bestimmter politischer Gruppen auf vorhandene Privatparkplätze von Einkaufsmärkten ginge wohl an der Realität vorbei. Ein Marktbetreiber habe sich nunmehr gegen Dauerparker und unberechtigt abgestellte Fahrzeuge (berechtigterweise) durch
Abschleppen zur Wehr gesetzt.
Die beantragte Regelung sei dringend nötig, um der Bevölkerung bei Einkäufen außerhalb des betreffenden Marktes und für Arztbesuche etc. zentrumsnahe Parkplätze anbieten zu
können.
Leider sei damit der Entfall von Parkscheinentgelten verbunden. Dies sollte jedoch im Hinblick auf die nunmehr sehr geringen Einnahmen seit dem Entfall der Parkscheinpflicht am Bahnhofring und der Bahnhofstraße im Bereich des P+R Parkplatzes, seit Eröffnung des P+R Parkplatzes, zu vertreten sein.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizei-inspektion hat sich dazu geäußert und rein rechtlichen keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja: Laut Aussage der Kämmerei erwirtschaftet der aktuelle Parkscheinautomat jährlich ca. 10.000 Euro. Weiterhin ist aktuell der Kauf zweier neuer Automaten (die sich innerhalb eines Jahres nach Anschaffung amortisieren) für den Bereich Bahnhofstraße sowie Bahnhofring geplant. Die Gesamteinnahmen früherer Jahre, in denen 2 Automaten zur Verfügung standen, betrugen über 20.000 Euro. |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2017: € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: