Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss bzw. im Marktgemeinderat in folgenden Sitzungen beraten:

 

-          Bau- und Umweltausschuss am 11.04.2016

-          Bau- und Umweltausschuss am 02.05.2016

-          Bau- und Umweltausschuss am 18.07.2016

-          Bau- und Umweltausschuss am 14.11.2016

-          Marktgemeinderat am 24.11.2016

 

Auf die beigefügten Beschlüsse wird verwiesen. Mit Schreiben vom 05.04.2017 bittet das Landratsamt Aichach-Friedberg erneut über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag abzustimmen. Hintergrund sind geänderte Planunterlagen, die zwischenzeitlich durch den Bauherrn eingereicht wurden. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist wie auch in der alten Planung mit 0,41 angegeben. Die Geschossflächenzahl (GFZ) erhöht sich von 0,31 auf 0,51. Das Gebäude bleibt nach außen nahezu unverändert. Die Gebäudehöhe (9,235 Meter) bleibt wie der umbaute Raum (763,35 cbm) unverändert. Die Erhöhung der GFZ resultiert aus der Einstufung des Dachgeschosses als Vollgeschoss in der neuen Planung. 

 

 

Hinsichtlich der Erschließung mittels Geh- und Fahrtrecht ergeben sich keine Änderungen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:10.04.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:entfällt

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:22.05.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Das nördlich angrenzende Nachbargrundstück gehört dem Antragsteller selbst, die übrigen Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Aus den geänderten Plänen ergeben sich laut Landratsamt keine bauplanungsrechtlich relevanten Änderungen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Einfügen in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gegeben, da die neue Planung keine Änderungen in der Gebäudehöhe und Kubatur aufweist.

 

Auf die bisherigen Schreiben des Landratsamtes zur strittigen Erschließung des Grundstücks (siehe Anlage) und möglichen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (§ 36 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 BauGB; Art. 67 BayBO) wird seitens des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 05.04.2017 verwiesen.

 

Die Rechtsauffassung des Landratsamtes bleibt demnach unverändert, die Erschließung wird demnach inzwischen als gesichert angesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Alternative 1:

 

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt und die Erschließung als gesichert betrachtet wird.

 

Alternative 2:

 

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben nicht, da das Geh- und Fahrtrecht weiterhin als strittig angesehen wird und somit die Erschließung nicht eindeutig gesichert ist. 

Reduzieren
Anlage/n

- Beschlussbuchauszug 11.04.2016 / 02.05.2016

- Beschlussbuchauszug 18.07.2016

- Beschlussbuchauszug 14.11.2016 / 24.11.2016

- Schreiben des Landratsamtes vom 05.04.2017

- Schreiben des Landratsamtes vom 26.09.2016

- Schreiben des Landratsamtes vom 20.05.2016

- Schreiben des Landratsamtes vom 03.05.2016

- gez. Lageplan

- E-Mail des Landratsamtes vom 21.04.2016 hinsichtlich des Geh- u. Fahrtrechtes

- Grundriss, Ansichten, Schnitte – alt

- Grundriss, Ansichten, Schnitte - neu            

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.