Inhalt der Stellungnahme:
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro OPLA ist in der 1. Änderung vorgesehen, dass die Vorgaben die nicht durch die neue Satzung geändert werden aus der bisherigen Fassung/Satzung weiterhin gelten. Dies sollte eigentlich auch in der Satzung stehen und ist wohl vergessen worden?
Wäre der Verweis nicht vorhanden, müssten die Vorgaben aus der Satzung Nr. 9 „Immissionsschutz“ auch in die neue Satzung mit aufgenommen werden.
Ergänzungen der Satzung, dass die Vorgaben der bisherigen Satzung (insbesondere Nr. 9 Immissionsschutz) weiter gelten, wenn Sie nicht durch die neue Satzung geändert werden. Ansonsten Aufnahme der Vorgaben des Immissionsschutzes in die neue Satzung.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Änderungssatzung wird dahingehend ergänzt, dass die Vorgaben der bisherigen Satzung (insbesondere Nr. 9 Immissionsschutz) weiter gelten.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |