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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Inhalt der Stellungnahme:

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro OPLA ist in der 1. Änderung vorgesehen, dass die Vorgaben die nicht durch die neue Satzung geändert werden aus der bisherigen Fassung/Satzung weiterhin gelten. Dies sollte eigentlich auch in der Satzung stehen und ist wohl vergessen worden?

Wäre der Verweis nicht vorhanden, müssten die Vorgaben aus der Satzung Nr. 9 „Immissionsschutz“ auch in die neue Satzung mit aufgenommen werden.

 

Ergänzungen der Satzung, dass die Vorgaben der bisherigen Satzung (insbesondere Nr. 9 Immissionsschutz) weiter gelten, wenn Sie nicht durch die neue Satzung geändert werden. Ansonsten Aufnahme der Vorgaben des Immissionsschutzes in die neue Satzung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Änderungssatzung wird dahingehend ergänzt, dass die Vorgaben der bisherigen Satzung (insbesondere Nr. 9 Immissionsschutz) weiter gelten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt der Anregung stattzugeben und die Satzung entsprechend zu ergänzen.

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Anlage/n

 

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