Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 mit allen erforderlichen Anlagen.
Der Haushalt 2017 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 1.350.100 EUR
und im Vermögenshaushalt mit 312.200 EUR ab.
Die Verbandsumlage beträgt im Jahr 2017 eine Höhe von insgesamt 1.350.000 EUR und fällt somit im Vergleich zum Vorjahr um 25.200 EUR höher aus.
Die Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes wird durch die Verbandssatzung geregelt (Art. 19 Abs. 1 Nr. 5 KommZG).
Die Umlage gliedert sich in eine „Betriebskostenumlage“ und in eine „Schuldendienstumlage“ auf. Die Verteilung der Betriebskosten erfolgt nach den Satzungsbestimmungen im Verhältnis der angeschlossenen Einwohnerwerte (EWW). Die Ausgaben für den Schuldendienst werden nach den Planungswerten der einzelnen Gemeinden verteilt. Grundlage hierfür ist der Stammdatensatz „PROGNOSE“, der in Prozentsätzen in der Satzung festgeschrieben ist.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit (KommZG) verpflichten den Abwasserzweckverband Obere Paar eine Haushaltssatzung (Art. 41 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 GO) unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze (Art. 61 GO) zu erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: