Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Die Gemeinde Egling hat die 3. Änd. des BeBau-Planes  „Altort-Mühlstraße“ Gemarkung Egling beschlossen.

Mit Schreiben vom 27.04.2017 hat die Gemeinde Egling nach § 13 Abs. 2 BauGB die Gemeinde Schmiechen über das Verfahren informiert und als Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die 3. Änderung des BeBau-Planes „Altort-Mühlstraße“ der Gemeinde Egling, werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der GR Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der 1. Änderung des BeBauPl. „Lechstraße 1“ Gemarkung Prittriching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

Reduzieren
Anlage/n

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.