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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“ gefasst. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich sollte eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich ist eine Veränderungssperre erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S. 2414) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) die Satzung über eine Veränderungssperre für das geplante Baugebiet Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“.

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Anlage/n

Satzung über eine Veränderungssperre (Entwurf vom 03.05.2017)

Lageplan mit Geltungsbereich

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