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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Bei dem Bestandsgebäude Unterberger Str. 4 (Büro, Steuerkanzlei) soll das bisher nicht ausgebaute Dachgeschoss zur Nutzung als Büro mit Teeküche und Besprechungsraum ausgebaut werden. Das Gebäude bleibt nach Außen nahezu unverändert. Es werden lediglich 4 Dachflächenfenster zu Belichtungszwecken, sowie ein Fenster an der östlichen Gebäudeseite, welches auch als Rettungsweg zum Anleitern dient, eingebaut.

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.02.2017 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da für einen Stellplatz eine weitere Grundstückszufahrt mit Gehwegabsenkung benötigt worden wäre. Somit konnte die erforderliche Anzahl der Stellplätze nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering nicht erbracht werden. Es wird auf den beigefügten Beschlussbuchauszug aus der Sitzung vom 06.02.2017 verwiesen.

 

Die Antragstellerin hat den Bauantrag daraufhin zurückgezogen und inzwischen mit einer veränderten Planung neu eingereicht. Die Bürofläche im Dachgeschoss verkleinert sich von 48,58 m2 auf 43,80 m2. Es ist ein zusätzlicher Abstellraum mit einer Fläche von 10,44m2 geplant. Der direkt an der Unterberger Straße situierte 8. Stellplatz ist in der neuen Planung nicht mehr vorgesehen. Des Weiteren bleibt die Planung unverändert.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:05.05.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:05.07.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.06.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen insgesamt 4 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vor. 3 der Nachbarn haben dem Vorhaben, auch auf der neuen Planung, zugestimmt. Der vierte Nachbar ist der Markt Mering selbst auf der östlich angrenzenden Grünfläche 2602/3. Der Markt Mering wird somit am Verfahren als Nachbar beteiligt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Nach der alten Planung errechnetet sich nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering durch die Nutzflächenmehrung im Dachgeschoss ein Mehrbedarf von 3 Stellplätzen. Zusätzlich zur bereits vorhandenen Nutzung (5 Stellplätze) errechnete sich somit ein Gesamtbedarf von 8 Stellplätzen.

 

Nach der neuen Planung entsteht eine geringere Nutzflächenmehrung (kleinere Bürofläche) im Vergleich zur vorherigen Planung. Somit errechnet sich nur noch ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen. In der neuen Planung sind alle erforderlichen 7 Stellplätze nachgewiesen.

 

Der in der vorherigen Planung direkt an der Unterberger Straße situierte 8. Stellplatz ist in der neuen Planung nicht mehr notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, das sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt und die erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering nachgewiesen wurden.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

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Anlage/n

Lageplan

Gegenüberstellung alte und neue Planung - Änderungen

Grundrisse, Schnitte, Ansichten – alt

Grundrisse, Schnitte, Ansichten – neu

Beschlussbuchauszug 06.02.2017         

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