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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller plant den Umbau eines Wohnhauses auf seinem Anwesen in Hausen.

Das bereits bestehende Gebäude soll dabei energetisch saniert werden, das Dachgeschoss soll zusätzlich für eine Wohnnutzung ausgebaut werden. Die Kubatur des Gebäudes ändert sich durch die Baumaßnahme nicht.

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:11.05.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:11.07.2017

Nächste Gemeinderatssitzung:22.06.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück grenzt an zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Beide Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich somit baurechtlich nach § 34 BauGB. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart

der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben hält diese Vorgaben ein und fügt sich somit nach § 34 BauGB ein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

 

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