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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bescheid vom 03.03.2016 des Landratsamtes Aichach-Friedberg wurde die Errichtung eines Anbaus mit Dachgaube zur Erweiterung des bestehenden Dentallabors sowie zur Herstellung von zwei Wohneinheiten baurechtlich genehmigt. Das Bauvorhaben wurde bereits ausgeführt. Der Bauherr beantragt nun den Ausbau des Dachgeschosses zur Wohneinheit sowie die Errichtung einer Dachgaube. Die Dachgaube ist mit einer Breite von 2,9 Metern an der Westseite geplant. Außer dem Einbau der Dachgaube ergeben sich nach außen keine baulichen Änderungen des Gebäudes. Die Dachgeschosswohnung weist eine Fläche von 43,43 m2 auf.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:06.06.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:06.08.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:17.07.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren 11 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Aktuell haben alle bis auf einen Eigentümer dem Vorhaben schriftlich zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoss löst einen Stellplatzbedarf nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering aus. Es ergibt sich demnach ein zusätzlicher Bedarf von einem Stellplatz. Der Bauherr hat nun diesen Stellplatz in der Planung hinter dem bestehenden Stellplatz Nr. 7 auf dem eigenen Grundstück angeordnet (siehe Stellplatzplan in der Anlage). Dies ist so zulässig, da die beiden Stellplätze der gleichen Nutzungseinheit zugeordnet werden. Der ursprünglich auf der angrenzenden Gemeinschaftsfläche geplante Stellplatz ist daher nicht mehr notwendig.

 

Der Stellplatznachweis gilt somit als erfüllt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Gezeichneter Lageplan 1:1000

Ansichten, Schnitte, Grundrisse

Stellplatzplan Gesamtobjekt

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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