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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Das aktuell unbebaute Grundstück am Kapellenberg soll mit 2 Doppelhäusern bebaut werden. Es wurden insgesamt 4 Bauanträge für Haus 1 bis Haus 4 eingereicht.

Bereits in 2016 wurde durch den gleichen Bauherrn eine Bebauung mit 4 Doppelhaushälften beantragt. In der damaligen Variante wäre eine Befreiung für die Errichtung der Garagen an der West- bzw Ostgrenze für Haus 1 und Haus 4 erforderlich gewesen. Diese Befreiung wurde nicht erteilt.

In den vorliegenden Bauanträgen sind nun bei Haus 1 und 4 Carports in den Grundriss des Erdgeschosses integriert. Für die Häuser 2 und 3 sind die Garagen zwischen den Wohngebäuden geplant.

Bereits in 2016 wurde durch die Genehmigungsbehörde darauf aufmerksam gemacht, dass die eingezeichnete Baulinie des Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II. BA“ nicht gerade verläuft. Sollte der B´plan eingehalten werden, müsste die Gebäudefront zur Straßenseite hin, entsprechend der Baulinie schräg verlaufend angesetzt werden.

Die vorliegende Planung positioniert die Gebäude parallel zur Straße mit einem Abstand von 3 m. Das Planungsziel des Bebauungsplanes, eine einheitliche Häuserfront zu erhalten bleibt somit gewahrt.

Die Einhaltung der schräg verlaufenden Baulinie spricht gegen eine vernünftige, finanziell tragbare Planung und Bauausführung. Das LRA hat bereits zu damaliger Zeit emfpohlen, eine Befreiung von der Einhaltung der Baulinie zu erteilen.

Bei bereits genehmigten Vorhaben in gleichem Straßenzug wurde die Einhaltung der schräg verlaufenden Baulinie ebenfalls nicht eingefordert.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

08.06.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

08.08.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

17.07.2017

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II.BA“.

Dem Grunde nach wären die Bauanträge im Freistellungsverfahren einzureichen. Da jedoch die Befreiung von der Einhaltung der Baulinie erforderlich ist, wurden die Bauanträge zur Genehmigung vorgelegt.

Die erforderlichen zwei Stellplätze pro Doppelhaushälfte werden für jedes Haus nachgewiesen. Für Haus 1 und Haus 4 sind jeweils ein Carport im Haus integriert und je ein offener Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen.

Haus 2 und 3 sind mit Garagen und dem davorliegenden Stauraum ebenfalls mit je zwei Stellplätzen aufgeplant.

Dies entspricht der Stellplatzsatzung des Marktes Mering. Der erforderliche Stellplatznachweis ist erbracht. 

 

Für das Haus Nr. 4 bedarf es einer Abweichung von den Abstandsflächen im süd-östlichen Bereich. Das Flurstück 6594/11 des angrenzenden Garagenhofes ragt direkt in das Baugrundstück. Bedingt durch den Grenzversatz können die Abstandsflächen nicht in vollem Umfang eingebracht werden. Es wurde bereits im Vorfeld durch die Genehmigungsbehörde signalisiert, dass eine Abweichung möglich ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II. BA“ bezüglich der Einhaltung der Baulinie.

 

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Anlage/n

Lageplan

Grundrisse

Ansichte

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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