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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung hat auf Grundlage der aktuell bekannten Anmeldungsdaten für das kommende Kindergartenjahr die erforderliche Personalausstattung für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen ermittelt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Kindergartenpersonals bezüglich arbeitsvertraglicher Regelungen der Wochenarbeitszeit liegt gemäß § 13 Abs. 1 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Mering beim Ersten Bürgermeister. Maßstab ist jedoch auch hier der bisher vom Marktgemeinderat festgelegte Anstellungsschlüssel zwischen 1:10 und 1:11 für den Bereich der Kindergärten sowie 1:8 und 1:9 für den Bereich der Kinderkrippen. Im Einzelfall und mit Begründung der Einrichtungsleitung sind Unterschreitungen dieser Werte um bis zu 0,5 zulässig. Diese Gesamtregelung hat sich bewährt und gilt bis zu einer gegenteiligen Beschlussfassung des Marktgemeinderates weiter.

 

Die Buchungszeiten der angemeldeten Kinder ergeben in Verbindung mit den von der Personalverwaltung beabsichtigten Änderungsverträgen bzw. Neueinstellungen für die einzelnen Einrichtungen folgende jahresdurchschnittliche Anstellungsschlüssel, die sich jedoch durch Abweichungen zwischen den jetzt bekannten Anmeldedaten und den späteren tatsächlichen Buchungsdaten sowie allgemein durch Umbuchungen nach Abschluss der Arbeitsverträge nochmals verändern können:

 

  • Kindergarten „Am Sommerkeller“1 : 10,01

 

Der Anstellungsschlüssel liegt im vorgegebenen Rahmen, Besonderheiten sind derzeit nicht zu vermerken.

 

 

  • Kindergarten Kapellenberg1 : 9,62

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1:10, aber noch im Bereich der erlaubten Abweichung von 0,5. Die Einrichtungsleitung begründet dies mit der ausgedehnten Öffnungszeit der Einrichtung von 6:30 Uhr – 17:00 Uhr. Weiter gibt die Einrichtungsleiterin einen erhöhten organisatorischen Aufwand auf Grund der hohen Mitarbeiterzahl und der Pluralität der Einrichtung, bestehend aus Kindergartenbereich, Kinderkrippenbereich sowie einer I-Gruppe an.

Nicht berücksichtigt in der Berechnung ist die voraussichtliche Rückkehr einer Erzieherin aus der Elternzeit in Teilzeit im April 2018.

 

 

 

 

  • Kinderkrippe Kapellenberg1 : 8,21

 

Der Anstellungsschlüssel liegt im vorgegebenen Rahmen, Besonderheiten sind derzeit nicht zu vermerken.

 

  • Kindergarten Farbkleckse1 : 10,53

 

Der Anstellungsschlüssel liegt im vorgegebenen Rahmen, Besonderheiten sind derzeit nicht zu vermerken.

 

 

  • Kinderkrippe Farbkleckse1 : 7,93

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1:8, aber noch im Bereich der erlaubten Abweichung von 0,5. Der leicht unterdurchschnittliche Jahresdurchschnitt ergibt sich aus den geringen Buchungszeiten in der Eingewöhnungsphase im September, während der Schlüssel bereits ab 01.10.2017 bis zum Ende des Kindergartenjahres bei 1:8,14 liegt. Damit ist der vorgegebene Wert wieder eingehalten.

 

 

Die Freistellungszeiten der Kindergartenleitungen sowie die Einsatzzeiten der Berufspraktikanten und der Erzieherpraktikanten sind in den ermittelten Schlüsseln rechnerisch nicht berücksicht.

 

 

Stellungnahme des Personalrates:

Die Stellungnahme des Personalrates geht Ihnen gesondert zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalausgaben richten sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD auf Basis der Arbeitsverträge und werden jeweils im Rahmen der Haushaltsberatungen, soweit dort bereits bekannt, entsprechend angemeldet.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von der Personalausstattung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen 2017/2018 wie folgt zustimmend Kenntnis:

 

  • Kindergarten „Am Sommerkeller“1 : 10,01
  • Kindergarten Kapellenberg1 : 9,62
  • Kinderkrippe Kapellenberg1 : 8,21
  • Kindergarten Farbkleckse1 : 10,53
  • Kinderkrippe Farbkleckse1 : 7,93

 

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Anlage/n

  5 Übersichten zur Berechnung der Anstellungsschlüssel           

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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