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Beratungsfolge

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Sachverhalt

MGR Lutz erkundigt sich nach dem Sachstand über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Augsburger Straße. Der Vorsitzende teilt mit, dass man sich derzeit mit den Grundstückseigentümern in Verhandlungen befinde. Es ist jedoch problematisch, dass das entsprechende Gebiet im Flächennutzungsplan des Marktes Mering zum Teil als Mischgebiet ausgewiesen ist. Somit ist hier die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB nicht möglich. Eine mögliche Lösung ist die Verlagerung des südlich der Augsburger Straße gelegenen Verbrauchermarktes in das Gebiet nördlich der Augsburger Straße. Die derzeitige Grundstücksfläche könnte zudem einer Wohnbebauung zugeführt werden. Mit dem Betreiber des Verbrauchermarktes befinde man sich derzeit ebenfalls in Gesprächen.

 

Der Vorsitzende teilte zudem mit, dass angestrebt wird, weitere Flächen im Gemeindegebiet einer Wohnbebauung im Verfahren nach § 13 b BauGB zuzuführen.

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Anlage/n

 

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