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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

Der Bauherr beantragt die Umnutzung eines bisherigen Schweinestalles in einen Hühnerstall. Bisher waren in dem Stallgebäude 400 Schweine untergebracht. Nun soll das Gebäude umgenutzt werden in einen Hühnerstall für 2.500 Legehennen sowie in einen Lager- und Arbeitsraum.

 

  1. Fiktionsfrist

Eingang:03.07.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:03.09.2017

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:11.09.2017

 

  1. Nachbarbeteiligung

Es sind 3 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden. Eines davon befindet sich im Eigentum des Bauherren, die Eigentümer der übrigen beiden Grundstücke wurden nicht beteiligt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das betreffende Bestandsgebäude liegt in Ortsrandlage und ist daher als landwirtschaftliches Gebäude nicht mehr dem im Zusammenhang bebauten Innenbereich zuzuordnen. Es liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als sog. landwirtschaftliches priviligiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich zulässig ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

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Anlage/n

Amtlicher Lageplan, Eingabeplan  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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