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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass er im Wege einer dringlichen Anordnung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für zwei Bauvorhaben (Umbau und Nutzungsänderung von Büro- und Lagerflächen zu einer berufsbildenden Schule, Lechstr. 2 sowie die Erweiterung einer Containeranlage mit Schulungsräumen, Lechstr. 6.) erteilt hat.

Die Bauvorhaben halten zwar alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ ein, allerdings sind in Gewerbegebieten gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO Schulen nur ausnahmsweise zulässig. Diese Ausnahme ist im Bebauungsplan nicht festgeschrieben. Der Vorsitzende erläutert, dass die Schule (BBZ) bis spätestens 20.07.2017 eine Baugenehmigung benötigt, um ab September 2017 eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Daher war eine Behandlung im Gremium nicht mehr möglich.

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Anlage/n

 

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