Die Stichstraße zum GE Saumfeld ist fertig gestellt und soll künftig als Ortsstraße mit dem Namen „Am Saumfeld“ öffentlich gewidmet werden.
Auf der gesamten Länge der künftigen Ortsstraße verlief bislang der öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg „Der Saumweg“.
Daher ist eine Umstufung nach den Regelungen des Art 7 BayStrWG erforderlich.
Durch den Bau der Straße wurde der Feld- und Waldweg an dessen südwestlichem Anfang in der Realität um 53 m verkürzt.
Begründet wird die erforderliche Umstufung dieses Teilstückes des Feld- und Waldweges zur Ortsstraße mit Gründen des öffentlichen Wohles, hier in Form der Umplanung des
Gebietes.
- Künftige Bestandsdaten der Ortstraße „Am Saumfeld“:
Anfangspunkt:
Unterberger Straße (AIC-17)
FlNr. 63/5
Km 0,000
Endpunkt:
Der Saumweg (öffentlicher Feld-und Waldweg)
SW-Ecke der FlNr. 526
Km 0,053
- Künftige Bestandsdaten des öffentlichen Feld- und Waldweges „Der Saumweg“:
Anfangspunkt:
Nordöstliches Ende der Ortstraße „Am Saumfeld“
Km 0,000
Neuer Endpunkt:
FlNr. 516
Km 1,131
Baulastträger ist und bleibt im Falle des Feld- und Waldweges die Gemeinde Schmiechen.
Im Falle der Ortsstraße wird die Gemeinde Schmiechen automatisch zum Baulastträger.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, für die Gemeinde als künftiger Straßenbaulastträger |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: Nicht zu beziffern. | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: