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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung am 03.04.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 Bahnwegfeld II beschlossen. Vom beauftragen Architekturbüro Reimann aus Fürstenfeldbruck wurde auf Grundlage des Bebauungsplanes Bahnwegfeld ein Bebauungsplankonzept erarbeitet, welches bei der Sitzung von Herrn Reimann vorgestellt wird.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat hat vom vorgelegten Konzept des Bebauungsplanes Nr. 22, „Bahnwegfeld II“ Kenntnis genommen, das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorgaben des § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt, wodurch das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.

Dabei wird von einer Umweltprüfung abgesehen und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 31.07.2017.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmung:  ………………….

 

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Anlage/n

Bebauungsplanenkonzept    

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