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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 66 „Geßweinstraße“ beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde vom Vorhabensträger das Büro Arnold Consult AG in Kissing mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes beauftragt. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vom Büro Arnold vorgestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan kann nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, so dass unmittelbar nach Billigung des vorliegenden Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Geßweinstraße“ bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Begründung in der Fassung vom 21.09.2017 und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n

Planzeichnung

Satzung

Begründung

jeweils in der Fassung vom 21.09.2017  

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