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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Antragsteller planen das bisherige Bestandsgebäude (Einfamilienhaus) auf dem Grundstück Luitpoldstraße 40 abzubrechen und dort ein Zweifamilienhaus zu errichten. Mit dem Antrag auf Vorbescheid wollen die Antragsteller klären, ob dieses Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Dazu wurde bereits eine detaillierte Planung (siehe Anlage) eingereicht. Das Zweifamilienhaus ist mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss und einer Firsthöhe von 11,05 Metern geplant. Die Grundfläche beträgt 9,9 x 15,13 Meter. 

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:03.08.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:03.10.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.10.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Im Süden und Westen grenzt das Baugrundstück an drei weitere Grundstücke an. Im Norden liegt das Grundstück an einer Zuwegung (Gemeinschaftsfläche) an. Es wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB – Innenbereich, das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen für die beiden Wohneinheiten. Die sind in der Eingabeplanung (aber noch ohne Bemaßung) eingezeichnet. Die Stellplätze sind allerdings nicht Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid, sie müssen im endgültigen Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das geplante Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Amtlicher Lageplan

Ansichten, Schnitte, Grundrisse  

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