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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr beantragt die Errrichtung eines Altenteilerwohnhauses auf dem landwirtschaftlichen Außenbereichsanwesen in der Unterberger Straße 50. Hierzu wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, dieser wurde mit Bescheid vom 04.02.2013 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg baurechtlich genehmigt. Das Gebäude ist mit einer Wohnfläche von 169,31 m2 und einer Gibelhöhe von 7,975 Meter (2 Vollgeschosse) geplant.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:10.08.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.10.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.10.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

An das betroffene Flurstück grenzen baurechtlich vier Nachbargrundstücke. Eines davon ist ebenfalls im Besitz des Bauherrn und dessen Ehefrau, eines gehört dem Sohn des Bauherrn. Die entsprechenden Unterschriften liegen vor. Die beiden anderen Grundstücke befinden sich im Eigentum des Marktes Mering. Diese sind allerdings aufgrund der Größe des Flurstückes nicht direkt vom Vorhaben betroffen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Zusammenhang bebauter Ortsteile, es ist baurechtlich nach § 35 BauGB – Außenbereich zu beurteilen. Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 BauGB privilegiert ist.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

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Anlage/n

Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse        

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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