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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Der Bauherr hat die Errichtung von zwei Wohnblocks mit 9 Wohneinheiten in der Kissinger Straße beantragt.

Während einer Ortsbegehung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass der tatsächlich angewandte Höhenbezugspunkt nicht mit dem Höhenbezugspunkt im Bauantrag übereinstimmt. Es wurde eine Differenz von 12 cm festgestellt. Der Bauherr legt nun Tekturpläne zur Richtigstellung des Höhenbezugspunktes vor. Die Höhenlage des Gebäudes ändert sich gegenüber dem bereits genehmigten Bauantrag von +507,72 N.N. auf +507,84 N.N.

Weitere Änderung werden nicht beantragt.

Der Tekturantrag wurde direkt im Landratsamt eingereicht. Die Gemeinde Mering wird nun über die Genehmigungsbehörde am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

27.07.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

27.09.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

09.10.2017

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben , da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Grundriss

Lagepla

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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