Das Ingenieurbüro, bzw. die Baumsachverständige Fr. Annegret Kunze wurde beauftragt die Situation (Schäden am Gehweg, Fußwege zeigen Risse, Bäume zeigen teilweise Schäden) der Bepflanzung am Kapellenberg zu begutachten.
Vom gemeindlichen Bauhof wurden die Aufwürfe im Gehwegbereich bereits mit Heißverguss ausgegossen, was aber nur eine vorübergehende Schadensbegrenzung darstellt (evtl. erneuter Aufbruch, Unfallgefahr!).
Da die Bäume, lt. Fr. Kunze, am Kapellenberg z.T. in einer sehr eng begrenzten Pflanzfläche stehen (Fußweg und Parkflächen sind verdichtet und versiegelt), zeigen insbesondere Bäume an der Südseite deutlich erkennbare Wachstumsstagnationen auf. Diese Bäume werden sich nicht mehr zu gesunden Straßenbäumen entwickeln, insbesondere bei länger anhaltender Trockenheit.
Die Bepflanzungen an der Nordseite dagegen zeigen wesentlich mehr Vitalität, - jedoch sind erhebliche Wurzelaufwürfe im Fußweg erkennbar.
Im Wendekreis stehen den Bäumen großzügige Pflanzflächen zur Verfügung – die Vitalität der Bäume ist gut.
Von der Baumsachverständigen Fr. Kunze wurde uns hierzu folgender Lösungsvorschlag unterbreitet:
Die Bäume sollten durch geeignete Arten ersetzt werden. Schmalkronige, mittelhohe Bäume sollten bevorzugt werden.
Bei der Neupflanzung ist Bodenaustausch und der Einbau von geeigneten, einfachen Bewässerungs-Einrichtungen anzuraten.
Geeignete Arten sind:Feldahorn
Schwed. Mehlbeere: Sorbus intermedia oder Sorbus intermedia „Brouwers“ (noch schmalere Krone)
Kaukasische Wildbirne (lt. Angabe keine Früchte)
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Im Grünordnungsplan Nr. 25 „Unterfeld II“ sind folgende Festsetzungen unter 2.4 festgelegt: Verkehrsgrün: Verkehrsgrünflächen entlang von Straßen sind entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen mit Bäumen der 1. Wuchsklasse (1. Wuchsklasse: Bergahorn, Esche, Stieleiche, Winterlinde, Sommerlinde, Kaiserlinde) gem. Abs. 1 Ziff. 1 der grünordnerischen Festsetzungen zu bepflanzen (Lageplanausschnitt liegt bei).
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: je nach Beschluss | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Diese Maßnahme ist im Haushalt unter der HHSt. 6300-5100 zu verbuchen.