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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr plant einen Neubau eines Einfamilienhauses inkl. 2 Fertiggaragen auf dem derzeit bereits mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück Ludwigstraße 24. Das Gebäude ist mit einer Länge von 10,60 Metern und einer Breite von 9,40 Metern geplant. Die Gebäudehöhe beträgt 7,78 Meter, die Dachneigung 22° Grad. Es errechnet sich eine Grundflächenzahl/GRZ I (Wohnhaus) von 0,12 und eine GRZ II (inkl. Nebenanlagen) von 0,32. Die GFZ (Geschossflächenzahl beträgt 0,25. Das Einfamilienhaus verfügt über 2 Vollgeschosse, der Dachspitz ist kein Vollgeschoss.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:27.07.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:27.09.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.10.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Es liegen drei Nachbarunterschriften vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereichs eines Bebauungsplan, es beurteilt sich baurechtlich daher nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Aufgrund der Grundstücksgröße und der massiven Bebauung auf dem hinterliegenden Nachbargrundstück (Wohnblock Bahnhofstraße 27-29) wäre hier auch eine deutlich umfangreichere Bebauung möglich. Daher ist die geplante Bebauung mit einem Einfamilienhaus aus Sicht der Verwaltung unproblematisch und an dieser Stelle zu befürworten.

 

Die Erschließung ist gesichert, die Entwässerung wurde bereits durch das Marktbauamt geprüft. Die beiden nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering notwendigen Stellplätze werden in Form von zwei Fertiggaragen nachgewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Lageplan

Ansichten, Schnitte, Grundrisse    

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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