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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller plant, Teile eines Gebäudes auf dem landwirtschaftlichen Anwesens Am Graben 5, Meringerzell in einen Wohnraum umzubauen. Dieses Vorhaben macht eine Nutzungsänderung notwendig. Im Erdgeschoss ist eine integrierte Garage mit Fahrradkeller geplant. Im Dachgeschoss sind Räumlichkeiten für Schlafen, Sanitär- und Wohn-/Essbereich geplant. Im Dachspitz soll ein zusätzlicher Raum (Studio) entstehen. Es sollen fünf kleinere Gauben und eine große Gaube mit Balkon entstehen. Die Grundflächenzahl (GRZ) betragt für das gesamte Anwesen beträgt nach der Baumaßnahme 0,44 (Bestand 0,39) Es ergibt sich eine Grundfläche von 307,72 m2.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:17.08.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:17.10.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.10.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich sind von der Nutzungsänderung vier Nachbarn betroffen. Die entsprechenden Unterschriften wurden alle eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das von der Umnutzung betroffene Gebäude liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach den Vorgaben des § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

 

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