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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ein Meringer Bürger beantragt in der Ohmstraße, nach deren Einmündung in die Hertzstraße bis zur Ausfahrt der Waschstraße, ein absolutes Haltverbot mit Zeichen 283 anzubringen.

 

Begründet wird dies mit einer notwendigen Lösung, um diese „Problemzone zu entschärfen und flüssigen und gefahrlosen Verkehrsfluss zu ermöglichen“.

 

Der Antragsteller sieht eine problematische Situation besonders dann, wenn mehrere Lastzüge mit Anhänger hintereinander parken. Es entstünde dann eine längere Engstelle, durch den ein Pkw nur in einer Richtung fahren könne. Dabei wäre man verleitet, die

Geschwindigkeit zu erhöhen, um dem möglichen Gegenverkehr Rechnung zu tragen. Im späteren Verlauf trete dann auch die Problematik auf, dass aufgrund der verdeckten Einsicht und einer etwas höheren Geschwindigkeit die dortige „Rechts vor Links“ Regelung zu gefährlichen Situationen führen könnte.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

In der Sitzung vom 08.04.2013 wurde bereits ein absolutes Haltverbot in diesem Bereich einstimmig abgelehnt. In der damaligen Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde wurde die Ausschilderung eines Haltverbotes nicht befürwortet.

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende

Polizeiinspektion Friedberg hat dazu bereits bei einer Verkehrsschau im 4. Quartal 2016 vor Ort Stellung genommen und in einer aktuellen Anfrage die Unfallzahlen geprüft.

Im Auswertezeitraum vom 28.08.2014 bis 28.08.2017 wurden an der durch „Rechts vor Links“ geregelten Einmündung Hertzstraße/Ohmstraße in Mering  insgesamt 3 Verkehrsunfälle polizeilich protokolliert, dabei wurden zwei Personen leicht verletzt.

 

Ein Problem wird dann gesehen, wenn 2 Lastzüge hintereinander parken. Ein einziger Lastzug (auch mit Anhänger) stellt, so er nicht zu dicht an der Einmündung hält,  ein nicht ungewöhnliches Hindernis auf der Fahrbahn dar, wie es vielfach in einem Ortsbild zu finden ist. Die Verhaltensregeln für Fahrzeugführer sind hierbei eindeutig in der StVO geregelt. Auch die Tatsache, dass der Fahrzeugführer gewisse Wartezeiten in Kauf nehmen muss, ist nicht zu beanstanden.

 

Laut Meinung der Straßenverkehrsbehörde sollte die Situation aber unmittelbar im Bereich der Einmündung in die Hertzstraße entschärft werden, wenn vermehrt mehrere Lkw hintereinander parken. Hierfür dürfte es aber ausreichen, nur das Halten auf den ersten 20 m zu untersagen.  In einem durch Handel geprägten Verkehrsbereich muss es nach wie vor

möglich sein, Lkw am Fahrbahnrand abstellen zu dürfen. Sollte dies ordnungswidrig auch auf dem Gehweg erfolgen, wird dies von der Verkehrsüberwachung bei entsprechender

Feststellung des Tatbestandes verfolgt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017:ca. 650 € für Material und

Arbeitskosten

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

In der Ohmstraße, nach deren Einmündung in die Hertzstraße, bis 20 m in nordwestlicher Richtung, wird ein absolutes Haltverbot mit Zeichen 283 errichtet. Gleichzeit wird eine

längere Haltverbotsstrecke bis zur Ausfahrt der Waschstraße abgelehnt.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

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Anlage/n

3 seitiges Schreiben des Antragstellers

1 Übersichtsplan mit 4 Fotos als Anhang zum Schreiben

1 Plan mit Beschilderungvorschlag     

1 Beschlussvorlage mit Niederschrift aus 2013         

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